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Höhere Festbeträge ersparen Patienten Mehrwertsteuer-Aufschlag

(31.10.2006)

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die durch die Mehrwertsteuer-Erhöhung entstehenden Mehrkosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Sie haben die Festbeträge für die Medikamente entsprechend angehoben. Damit werden Versicherte durch die Steuererhöhung zum Jahreswechsel nicht zusätzlich belastet.


Die Steuer steigt am 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent. Hätten die Krankenkassen die Festbeträge unverändert gelassen, hätten die Patienten die höhere Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Die Zusatzkosten belaufen sich laut Krankenkassen auf rund 260 Millionen Euro. Die Spitzenverbände forderten die Politik erneut auf, Arzneimittel von der höheren Mehrwertsteuer auszunehmen oder den Steuersatz - wie in vielen anderen Ländern auch - auf den halben Satz zu reduzieren.

Zudem setzten die Kassen bei rund 450 Arzneimitteln neue Festbeträge zum 1. Januar 2007 fest. Dies betrifft Mittel zur Behandlung von Infektionen der Atemwege, Hals-Nasen-Ohren, Nieren sowie Harnwege und soll zu Einsparungen von 40 Millionen Euro im Jahr führen.

Bisher sind etwa 2.600 besonders preisgünstige Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Zum 1. November wird die Liste erweitert: Dann können Pharmaunternehmen ihre Preise in 130 weiteren Festbetragsgruppen mit rund 14.600 Medikamenten senken, wenn sie aus Wettbewerbsgründen ihre Produkte attraktiv machen wollen. Diesmal sind auch Wirkstoffe betroffen, die noch unter Patentschutz stehen.

Krankenkassen dürfen Arzneimittel aus der Gruppe der Generika von der gesetzlichen Zuzahlung befreien, wenn der Hersteller eine bestimmte Preisgrenze einhält. Der Preis muss mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegen, den gesetzliche Krankenkassen für das Arzneimittel erstatten.

Sämtliche Festbetragsbeschlüsse der Spitzenverbände vom 23.10.2006 werden im Bundesanzeiger Nr. 211 vom 10. November 2006 bekannt gemacht. Sie stehen vorab ab 31. Oktober 2006 mit weiteren Servicedateien auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege abrufbar zur Verfügung.


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