(12.10.2004)
Die deutschen Krankenhäuser müssen bis Ende dieses Jahres die Abrechnung ihrer Leistungen auf diagnosebezogene Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups - DRGs) umstellen. 167 Krankenhäuser in Niedersachsen rechnen nach Angaben des AOK-Bundesverbandes inzwischen mit DRGs. Das entspricht einer Quote von 92 Prozent. Bundesweit sind es 74 Prozent.
Im Jahr 2003 sind bereits mehr als die Hälfte der Krankenhäuser freiwillig auf das System diagnosebezogener Fallpauschalen umgestiegen (Optionsmodell). In Brandenburg rechnen bereits alle 52 „umsteigepflichtigen“ Krankenhäuser mit DRGs.
Die Höhe der Pauschale für eine bestimmte Leistung wird zunächst noch zwischen dem einzelnen Krankenhaus und den Krankenkassen ausgehandelt. Bis Anfang 2007 werden dann schrittweise gleiche Preise für alle Krankenhäuser eines Bundeslandes eingeführt.
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