(17.09.2004)
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am Donnerstag in Berlin auf den neuen Fallpauschalenkatalog geeinigt. Für die Behandlung lebensbedrohlicher Krankheiten steht künftig mehr Geld zur Verfügung. Für Routinebehandlungen werden die Pauschalen abgesenkt.
Die Zahl der Fallgruppen wird im nächsten Jahr von 824 auf 878 ausgeweitet. Einige Fallgruppen werden allerdings gar nicht mehr im Katalog auftauchen. Die Leistungen sollen „krankenhausindividuell“ vergütet werden.
Besonders kostenintensive Behandlungen, die sich nicht mit einer einheitlichen Fallpauschale abbilden lassen, zum Beispiel beim Einsatz teuerer Medikamente zur Chemotherapie, sollen mit Sondervergütungen abgeglichen werden. Das mache das Fallpauschalensystem gerechter, allerdings auch wesentlich komplizierter, hieß es von der DKG. In der Intensivmedizin sind nun viele kostenintensive Prozeduren in eigene Fallgruppen zusammengefasst worden.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.g-drg.de/
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