(18.02.2005)
Das Bundeskabinett hat am 2. Februar 2005 den Gesetzentwurf für das Präventionsgesetz verabschiedet. Der Bundestag berät in erster Lesung am 18. Februar. Am 9. März findet eine Sachverständigenanhörung statt. Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht das Gesetz am 18.März.
Das „Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention“ hat das Ziel, die Prävention im Gesundheitswesen als „vierte Säule“ neben Akutbehandlung, Rehabilitation und Pflege auszubauen. Das Präventionsgesetz soll im Oktober 2005 in Kraft treten. Bund und Länder hatten sich am 22. Oktober 2004 auf Eckpunkte für das Gesetz geeinigt. Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Sozialversicherungsträger jährlich mindestens
250 Millionen Euro für präventive Maßnahmen verwenden. Den Löwenanteil mit 180 Millionen Euro hätte demnach die gesetzliche Krankenversicherung zu tragen. Die Rentenversicherer sollen 40 Millionen, die Unfallversicherer 20 Millionen und die soziale Pflegeversicherung 10 Millionen Euro zusteuern.
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