Berlin, 12. September 2008
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz schreibt vor, für die Pflege verbindliche Pflege-Qualitätsstandards festzulegen. Gestern Abend haben sich die Vertragspartner auf das Verfahren geeinigt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband verständigten sich auf eine konkrete Verfahrensordnung, um diese Standards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege zu entwickeln.
Das wichtige Thema der Qualität in der Pflege wird damit expertenbasiert weiterentwickelt
und konsensorientiert in die Pflegepraxis eingebracht, heißt es in einer Pressemitteilung der Spitzenverbandes.
Auf Vorschlag der beteiligten Institutionen wird die Entwicklung eines Standards, zum Beispiel zur Dekubitus–Vorbeugung, beschlossen und ausgeschrieben. Das beauftragte pflegewissenschaftliche Institut erarbeitet den Entwurf für einen Expertenstandard. Dieser wird dann mit den verschiedenen Akteuren diskutiert. Dabei werden die Betroffenen ebenso wie die Praxis und Fachöffentlichkeit einbezogen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine modellhafte Implementierung. Anschließend entscheiden die Vertragspartner gemeinsam über die Einführung des Expertenstandards.
Damit ist er verbindlich für alle Institutionen und gilt als Mindeststandard, an den sich alle halten müssen. Nach Ansicht der beteiligten Institutionen werde damit ein wesentlicher gemeinsamer Schritt zur Verbesserung der Pflegequalität in Deutschland gegangen. Die Vereinbarung ist nun durch das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu genehmigen.
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