(21.07.2005)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) befasste sich am Dienstag mit der Beanstandung des Beschlusses zur „Enteralen Ernährung“ durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Nach Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses war diese Beanstandung bei allen Beteiligten auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen, da sie im krassen Widerspruch zur intensiven gemeinsamen Vorarbeit stand. Der G-BA kam nun zu dem Ergebnis, dass eine Anpassung der Richtlinien an die Vorgaben des BMGS nicht erfolgen kann.
„Aus fachlicher Sicht gibt es keine Möglichkeit, die am 15. Februar 2005 beschlossenen Richtlinien so zu ändern, dass sie den Maßgaben des Ministeriums entsprechen.“ erklärte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA. „Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, das Angebot des BMGS zu einer Fristverlängerung für eine Überarbeitung abzulehnen.“
Die Patientenvertreter sehen nach wie vor Änderungsbedarf der Richtlinien und haben sieben Änderungsanträge zur Gewährleistung der Versorgung verschiedener Patientengruppen, zum Beispiel Patienten mit Enzymmangelkrankheiten, vorgeschlagen.
Unterdessen kündigte das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) an, eine eigene Richtlinie vorzulegen.
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