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Neuer DRG-Katalog liegt vor

(08.09.2003)

Berlin – Seit Donnerstag (04.09.) liegt ein neuer DRG-Katalog vor, der ab 2004 gültig sein soll. Nach Angaben aus dem Bundesgesundheitsministerium wurden die meisten Fallpauschalen neu entwickelt.

Medizinische Leistungen differenzierter beschrieben
Der zu Grunde liegende australische Katalog war offensichtlich nicht in dem Maße auf Deutschland übertragbar wie erhofft. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Katalog soll mehr auf das deutsche Versorgungssystem zugeschnitten sein. Statt 664 stünden nun 802 Abrechnungspositionen zur Verfügung. Nach Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums wurden die medizinischen Leistungen differenzierter beschrieben und kalkuliert. Die Kostenhomogenität der einzelnen DRGs sei wesentlich gestiegen. Weil mehr Krankenhäuser und besonders Universitätskliniken an den Kalkulationen teilgenommen haben, seien die Bewertungsrelationen treffsicherer geworden.

Mit dem neuen Katalog stehen für die neonatologischen Leistungen (Neugeborene) im neuen Katalog insgesamt 38 abrechenbare Fallpauschalen zur Verfügung, das heißt 14 mehr als bisher. Dieses Beispiel mache deutlich, dass auf die jeweiligen Leistungen genauer zugeschnittene Fallpauschalen zur Anwendung kommen. Auch für andere Leistungsbereiche konnten differenziertere DRG vorgegeben werden. Dies gilt zum Beispiel für die Bereiche Intensivtherapie (Langzeitbeatmung), Onkologie, Frührehabilitation, Geriatrie, Pädiatrie, Kinderherzchirurgie, Multiple Sklerose, Rheuma und Unfallchirurgie, AIDS/HIV, Dermatologie sowie Epilepsiezentren. Erstmals enthält der DRG-Fallpauschalen-Katalog auch die Leistungen der Transplantationsmedizin.

Abrechnungsbestimmungen für Entgelte
Der Verordnungsentwurf enthält auch die Abrechnungsbestimmungen für die Entgelte. Neu sind dabei Regelungen zur mehrfachen Aufnahme (Wiederaufnahme) von Patienten in ein Krankenhaus sowie zur Schnittstelle von vollstationären Leistungen zu nachfolgenden teilstationären Leistungen.

Download: RefentwurfDRG.pdf (0,10 MB)


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