(01.10.2004)
Der Bundestag beschloss am 1. Oktober umfangreiche Änderungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Statt der mit der Gesundheitsreform vorgesehenen Pauschale für Zahnersatz sollen Versicherte einen Sonderbeitrag entrichten.
Die rot-grüne Mehrheit im Bundestag legte fest, dass gesetzlich Krankenversicherte ab 1. Juli 2005 Zahnersatz und Krankengeld durch einen einkommensabhängigen Sonderbeitrag von 0,9 Beitragspunkten allein - ohne Beteiligung der Arbeitgeber - finanzieren müssen. Gleichzeitig sind die Krankenkassen dazu verpflichtet worden, ihre Beitragssätze in gleicher Größenordnung zu senken.
Um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, müssen Kinderlose ab dem nächsten Jahr 0,25 Prozent mehr Pflegebeitrag zahlen. Kinderlosen über 23 Jahre werden demnach ab Januar 1,1 Prozent vom Brutto für die Pflegeversicherung abgezogen. Rentner über 65 Jahren und Bezieher des Arbeitslosengeldes II sind davon ausgenommen.
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