Berlin, 16. März 2008
Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union und SPD die Pflegereform beschlossen. Neben höheren Leistungs- und Beitragssätzen wurde die jährliche Qualitätsprüfung beschlossen.
Bis Ende 2010 müssen Heime und ambulante Pflegeeinrichtungen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einmal geprüft sein. Ab 2011 werden Heime und ambulante Einrichtungen regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr geprüft. Bis 31. Dezember 2010 müssen die Pflegekassen jedes zugelassene Heim oder jede ambulante Einrichtung mindestens einmal prüfen lassen. Alle Prüfungen sind grundsätzlich unangemeldet durchzuführen.
Im Vordergrund der Überprüfung steht künftig die Ergebnisqualität. Das bedeutet: Die Prüfer des Medizinischen Dienstes bewerten nicht nur die Akten-Dokumentation, sondern schwerpunktmäßig den Pflegezustand der Menschen und schauen sich an, ob und wie die eingeleiteten pflegerischen Maßnahmen wirken (z. B. Hinweise auf Pflegedefizite – Druckgeschwüre, Mangelernährung). Außerdem zählt die Zufriedenheit der pflegebedürftigen Menschen.
Von den Einrichtungen selbstveranlasste Prüfungen können die Qualitätsprüfungen des MDK was die Struktur- und Prozessqualität anbelangt unter bestimmten Voraussetzungen ersetzen, die Ergebnisqualität dagegen wird immer vom MDK geprüft.
Der Medizinische Dienst prüft nicht nur, sondern muss eine Einrichtung in Qualitätsfragen auch beraten, insbesondere Empfehlungen geben, wie Qualitätsmängeln vorzubeugen ist.
Künftig soll es für Außenstehende leichter sein, zu erkennen, ob ein Heim oder ein ambulanter Pflegedienst gut ist oder ob in der Vergangenheit Mängel festgestellt wurden. Denn die Ergebnisse der Prüfberichte sind verständlich und verbraucherfreundlich zu veröffentlichen (im Internet, im Pflegestützpunkt, in der Einrichtung). Ergebnisse von Wiederholungsprüfungen sind in gleicher Weise zeitnah zu veröffentlichen.
Um Interessierten den Zugang zu den Informationen noch mehr zu erleichtern, muss zukünftig in jedem Pflegeheim das Datum der letzten MDK-Prüfung und eine Einordnung des Prüfergebnisses nach einer Bewertungssystematik sowie eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden. Dafür ist spätestens bis zum 31. Dezember 2008 ein allgemeinverständliches Bewertungssystem, eine Art Qualitäts-Symbol zu entwickeln. Dies kann ein Ampelschema (rot-gelb-grün) oder ein Sternesystem sein. An diesem Qualitäts-Symbol können Außenstehende dann ähnlich wie an den Hotel-Sternen erkennen, ob eine Pflegeeinrichtung gute Pflegequalität bietet oder nicht.
Pflegeanträge müssen einschließlich der MDK-Einstufung innerhalb von fünf Wochen bearbeitet werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung muss die Begutachtung durch den MDK innerhalb einer Woche erfolgen.
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz soll ab 1. Juli 2008 in Kraft treten.
| » Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (2,31 MB) | ||
| Der vom Bundestag beschlossene Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) im Wortlaut. Veröffentlicht am: 16. März 2008 |
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