» Wir über uns » News » MDK-Info » Versicherte » Kranken- & Pflegekassen » Fortbildungsservice

Zweiter Vorschlag zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen vorgelegt

Berlin, 21. Oktober 2008

Patientenverfügungen legen fest, ob ein Patient in bestimmten Situationen lebenserhaltende Maßnahmen wünscht oder nicht.
Patientenverfügungen legen fest, ob ein Patient in bestimmten Situationen lebenserhaltende Maßnahmen wünscht oder nicht.
 

In der Debatte um die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen hat eine Gruppe von Bundestags-Abgeordneten einen zweiten konkreten Gesetzesvorschlag vorgelegt.

Die Gruppe, zu der unter anderem der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) und die Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) gehören, schlägt vor, die Verbindlichkeit der Patientenverfügungen daran festzumachen, ob sie in Zusammenhang mit der Beratung durch einen Arzt oder einen Notar erstellt wurden. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur dpa. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr im Bundestag beraten werden.

Ein erster Vorschlag zur Regelung der Verbindlichkeit kam bereits im Juni von einer Abgeordneten-Gruppe um die SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker, die eine weitgehend uneingeschränkte Verbindlichkeit der Verfügungen vorschlugen.

Patientenverfügungen sind schriftliche Willenserklärungen, in denen festgehalten ist, welche lebenserhaltenden medizinischen Behandlungen ein Mensch in bestimmten Situationen noch wünscht und welche nicht. Umstritten ist die Frage, ob passive Sterbehilfe nur erlaubt sein soll, wenn die Krankheit bereits einen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat, oder ob der Patientenwille auch in einem früheren Krankheitsstadium verbindlich sein soll.

Nach Schätzungen sollen in Deutschland bis zu zehn Millionen Patientenverfügungen abgegeben worden sein. Die derzeitige Rechtslage gilt als unsicher, weil Entscheidungen des Bundesgerichtshofs unterschiedlich ausgelegt werden.


Mediathek

02. Juli 2010
Sucht und Trauma

05. Januar 2010
MDK Newsletter Ausgabe 3.2009





Suchen Sie den Medizinischen Dienst eines bestimmten Bundeslandes, wählen Sie bitte aus:


» Impressum » Datenschutz » Drucken » © 2010 MDK Niedersachsen » zum Seitenanfang