Berlin, 26. Juni 2008
Der Bundestag debattiert heute (26. Juni) über einen Gesetzentwurf über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen.
Patientenverfügungen sind schriftliche Willenserklärungen, in denen festgehalten ist, welche lebenserhaltenden medizinischen Behandlungen ein Mensch in bestimmten Situationen noch wünscht und welche nicht.
Umstritten ist die Frage, ob passive Sterbehilfe nur erlaubt sein soll, wenn die Krankheit bereits einen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat, oder soll der Patientenwille auch in einem früheren Krankheitsstadium verbindlich sein?
Die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung betont auch die Bundesärztekammer in ihren Richtlinien. Trotzdem fühlen sich Ärzte und Richter immer wieder verunsichert. Das nun beratende Gesetz soll für mehr Klarheit sorgen. Den Entwurf dafür hat Joachim Stünker von der SPD-Fraktion vorgelegt, der diese Verfügungen der Patienten weitgehend als verbindlich bezeichnet. Stünker wird von rund einem Drittel der Abgeordneten unterstützt. Zweifel gibt es vor allem bei der Union. Sie will die Patientenverfügungen auf die unmittelbare Sterbephase begrenzen. Damit wären zum Beispiel Entscheidungen über die Zwangsernährung mittels Magensonde nicht eindeutig geregelt.
Die Abgeordneten stimmen im Herbst mit Ihrem Gewissen ab. Eine zuvor heftige Auseinandersetzung ist nicht auszuschließen. Sollten sich die Abgeordneten mit unvereinbaren Anträgen blockieren, kommt womöglich gar kein Gesetz zustande.
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