(29.07.2005)
Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) haben Pflegebedürftige die Wahl, ob für Behandlungspflege, die in einem engen Zusammenhang mit der Grundpflege steht, die Pflege- oder die Krankenkassen zuständig sein sollen.
Mit diesem Grundsatzurteil, dessen Leitsätze erst in Kürze veröffentlicht werden, hat das Bundessozialgericht in Kassel einen jahrelangen Streit beendet, der sich vor allem über die Kostenübernahme zum Anlegen von Stützstrümpfen drehte.
Urteil des Bundessozialgerichtes Az: B 3 KR 8/04 R und B 3 KR 9/04 R.
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