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Bundesregierung beschließt Pflegereform

Berlin, 18. Oktober 2007

Das Bundeskabinett verabschiedete gestern in Berlin den Entwurf zum sogenannten "Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz).

Im Gesetzentwurf sind unter anderem die Bildung von wohnortnahen Pflegestützpunkten und die Einführung einer Pflegezeit für Angehörige vorgesehen. Die seit Gründung der Pflegeversicherung weitgehend unveränderten Leistungen für die ambulante und die stationäre Pflege sollen schrittweise angehoben werden. Die Leistungen für Demenzkranke werden verbessert.

Zur Finanzierung soll der ebenfalls seit 1995 unveränderte Beitragssatz von 1,7 Prozent (Kinderlose 1,95 Prozent) zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte angehoben werden. Das Gesundheitsministerium geht von Mehreinnahmen von jährlich 2,5 Milliarden Euro aus.

Wer ab 1. Juli 2008 einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, soll nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb fünf Wochen nach Antragseingang bei der Pflegekasse die Leistungsentscheidung schriftlich mitgeteilt bekommen.

Auch Pflegebedürftige ohne Pflegestufe können künftig Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, wenn sie demenzbedingte Fähigkeitsstörungen aufweisen, die nach Feststellung des Medizinischen Dienstes Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens haben und zu einer dauerhaft erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Diese Versicherten können für Betreuungsleistungen bis zu 200 Euro im Monat beanspruchen. Der MDK empfiehlt die Höhe der Zahlung in seinem Gutachten.

Pflegeeinrichtungen sind alle drei Jahre in sogenannten Regelprüfungen zu prüfen, sofern nicht andere Prüfnachweise vorliegen. Anlass- Stichprobenprüfungen und Wiederholungsprüfungen sind unangemeldet durchzuführen. Regel- und Vergleichsprüfungen können auch angemeldet werden. Die Prüferkenntnisse sind in verständlicher Sprache aufzubereiten und für die Bürger über das Internet zugänglich sein.

» Gesetzentwurf zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (0,63 MB)
Das Bundeskabinett verabschiedete am 17. Oktober 2007 den Gesetzentwurf zur Pflegereform.
Veröffentlicht am: 17. Oktober 2007

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