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Bundesrat billigt Pflegereform

Berlin, 25. April 2008

Bundesrat während einer Plenumssitzung
Bundesrat während einer Plenumssitzung
 

Berlin - Die Reform der Pflegeversicherung, die am Freitag (25. April) vom Bundestag gebilligt wurde, bringt wichtige Neuerungen für die Medizinischen Dienste mit sich.

Jährliche Kontrollen
Bis 2010 soll jeder ambulante Pflegedienst und jedes Pflegeheim mindestens einmal geprüft werden, ab 2011 wird ein jährlicher Prüfturnus eingeführt. Außerdem sollen die Prüfungen grundsätzlich unangemeldet sein.

MDK empfiehlt Zuzahlungen für Demenzkranke
Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten künftig pro Monat einen Betreuungsbetrag von 100 Euro (Grundbetrag) oder 200 Euro (erhöhter Betrag) – und zwar auch dann, wenn zwar ein Betreuungsbedarf besteht, aber der verrichtungsbezogene Hilfebedarf nicht für die Zumessung der Pflegestufe I ausreicht („Pflegestufe 0“).

Bereits vom 1. Juli an soll der MDK eine entsprechende Empfehlung aussprechen. Die Richtlinien hierfür sollen die Spitzenverbände der Pflegekassen bis zum 31. Mai 2008 beschließen. Ab 1. Juli soll für die Betreuung von Demenzkranken in Heimen zusätzliches Betreuungspersonal eingestellt werden. Dafür werden 200 Millionen Euro bereitgestellt. Auch in Pflegeheimen werden die MDK künftig prüfen, ob Antragsteller in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind. Um mögliche Mitnahmeeffekte zu vermeiden, müssen Pflegeeinrichtungen allerdings explizit auf dieses Betreuungsangebot hinweisen. Voraussetzung ist außerdem, dass tatsächlich zusätzliches Personal eingesetzt wird.

Bearbeitungsfristen
Pflegeanträge müssen einschließlich der MDK-Einstufung  innerhalb von fünf Wochen bearbeitet werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung muss die Begutachtung durch den MDK innerhalb einer Woche erfolgen. Innerhalb von zwei Wochen sollen Anträge auf Pflegeleistungen begutachtet werden, wenn der Antragsteller zuhause lebt und ein Angehöriger Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen will.


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