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Bundeskabinett beschließt Insolvenz-Gesetz für Krankenkassen

Berlin, 22. Mai 2008

Nach dem neuen Insolvenzgesetz, das 2010 in Kraft tritt, können auch die landesunmittelbaren Krankenkassen Insolvenz anmelden.
Nach dem neuen Insolvenzgesetz, das 2010 in Kraft tritt, können auch die landesunmittelbaren Krankenkassen Insolvenz anmelden.
 

Ab 2010 können auch landesunmittelbare Krankenkassen Insolvenz anmelden. Am 21. Mai hat das Bundeskabinett das Insolvenzgesetz für Krankenkassen beschlossen.

Bisher waren nur Kassen unter Aufsicht des Bundesversicherungsamtes (z.B. Barmer, Techniker Krankenkasse oder DAK) insolvenzfähig, nun können auch die regionalen Kassen, wie zum Beispiel Ortskrankenkassen, Pleite gehen.

Bei einer Insolvenz haften zunächst die anderen Kassen der gleichen Art: Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen – danach haftet die Krankenversicherung insgesamt. Damit sind nicht mehr die Länder, wie es bisher der Fall war, verantwortlich. 

In dem Insolvenzgesetz enthalten sind auch Regeln für den Gesundheitsfonds, der zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Die Kassen haben dann zum Beispiel die Möglichkeit, untereinander Verträge zur Finanzhilfe abzuschließen, um es gar nicht erst zur Insolvenz kommen zu lassen.

Mit dem Fonds wird ein einheitlicher Kassenbeitrag eingeführt; zusätzlich erhalten die Kassen Pauschalbeiträge und weitere Zuschüsse. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hält darüber hinaus zusätzliche Einnahmequellen für die Kassen für notwendig: "Wir werden langfristig über die Einbeziehung anderer Einkünfte entscheiden müssen, entweder durch mehr Steuern oder aber durch die Einbeziehung anderer Einkünfte auch bei der Beitragsbemessung", sagte die SPD-Politikerin am Dienstag im Deutschlandfunk.







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