(05.09.2005)
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat am 1. September 2005 im Bundesanzeiger bekannt gemacht, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung - so genannte enterale Ernährung - in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Die Richtlinien treten zum 1. Oktober 2005 in Kraft. Damit haben Ärzte und Krankenkassen ausreichend Zeit, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen.
Das Ministerium habe die Richtlinien auf dem Wege einer so genannten Ersatzvornahme selbst erlassen, weil der Gemeinsame Bundesausschuss den Beanstandungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung nicht in dem Maße Rechnung getragen hat, dass der gesetzlich verankerte Anspruch der Versicherten auf eine medizinisch notwendige enterale Ernährung gewährleistet sei, heißt es in einer Presseerklärung des Ministeriums.
Die Überarbeitung der Richtlinien stellt insbesondere klar,
• dass die medizinisch notwendige enterale Ernährung auch bei einer eingeschränkten Fähigkeit zu einer ausreichenden normalen Ernährung verordnet werden kann und nicht nur bei vollständig fehlender Fähigkeit zur normalen Ernährung;
• dass enterale Ernährung und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation einander nicht grundsätzlich ausschließen, sondern bei medizinischer Notwendigkeit auch kombiniert werden können;
• dass Menschen mit angeborenen, seltenen Störungen im Aminosäure-, Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel (und sonstigen diätetisch zu behandelnden Krankheiten) die medizinisch notwendigen Spezialprodukte (zum Beispiel auch mit Fetten ergänzte Aminosäuremischungen für Patientinnen und Patienten mit Phenylketonurie) als Kassenleistung erhalten.
Die vom Ministerium erlassenen Richtlinien sind auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung abrufbar (http://www.bmgs.bund.de/).
Bekanntmachung einer Änderung der Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinien / AMR) hier herunterladen.
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