(05.11.2004)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 3. November die Festzuschüsse für die Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen endgültig verabschiedet. Dem Gesetzesauftrag entsprechend haben die Vertragspartner – die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bzw. der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen e.V. – zuvor die Beträge für die zahnärztlichen und zahntechnischen Regelversorgungen vereinbart und dem Gemeinsamen Bundesausschuss mitgeteilt.
Die neuen, befundorientierten Festzuschüsse sind bis Ende des Monats im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Damit können sie entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes rechtzeitig zum 1.Januar 2005 in Kraft treten. Um eine sichere und einheitliche Handhabung der Regelungen zu gewährleisten, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung eine Gemeinsame Erklärung zur Kombinierbarkeit der Befunde erarbeitet. Diese soll den Zahnärzten und den Krankenkassen als Leitlinie in der täglichen Praxis dienen.
Die Liste der befundorientierten Festzuschüsse finden Sie im Download.
Download: ListeFestzuschuesse.pdf (0,05 MB)
Mediathek
26. Januar 2012
Allergiefrei durch Leben auf dem Bauernhof
26. Januar 2012
Geburtsort Straßenecke
News 
24. April 2012
Qualitätsfortschritte in der Pflege
10. April 2012
Gesundheitsausgaben 2010 auf rund 287 Milliarden Euro gestiegen
27. März 2012
Neuer Pflegebedürftigkeits-Begriff gefordert
Suchen Sie den Medizinischen Dienst eines bestimmten Bundeslandes, wählen Sie bitte aus: