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Gemeinsamer Bundeszuschuss verabschiedet Festzuschüsse für Zahnersatz

(05.11.2004)

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 3. November die Festzuschüsse für die Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen endgültig verabschiedet. Dem Gesetzesauftrag entsprechend haben die Vertragspartner – die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bzw. der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen e.V. – zuvor die Beträge für die zahnärztlichen und zahntechnischen Regelversorgungen vereinbart und dem Gemeinsamen Bundesausschuss mitgeteilt.

Die neuen, befundorientierten Festzuschüsse sind bis Ende des Monats im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Damit können sie entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes rechtzeitig zum 1.Januar 2005 in Kraft treten. Um eine sichere und einheitliche Handhabung der Regelungen zu gewährleisten, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung eine Gemeinsame Erklärung zur Kombinierbarkeit der Befunde erarbeitet. Diese soll den Zahnärzten und den Krankenkassen als Leitlinie in der täglichen Praxis dienen.
 
Die Liste der befundorientierten Festzuschüsse finden Sie im Download.

Download: ListeFestzuschuesse.pdf (0,05 MB)


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