(17.03.2004)
Durch die Gesundheitsreform werden nicht-verschreibungspflichtige Medikamente grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen erstattet. Ausnahmen gibt es lediglich für Kinder und Jugendliche.
Der Gemeinsame Bundesausschuss entschied am Dienstag in Bonn über eine Ausnahmeliste zur Kostenübernahme rezeptfreier Medikamente.
Die Kassen sollen demnach ab 1. April rezeptfreie Arzneimittel auch für Erwachsene immer dann zahlen, wenn diese bei schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard eingesetzt werden.
Homöopathische oder anthroposophische Medikamente können nur noch dann übernommen werden, wenn sie vom Arzt aus denselben Indikationen wie die anderen zugelassenen Wirkstoffe verordnet werden. So genannte Lifestyle-Produkte wie Viagra und Haarwuchsmittel sollen nicht mehr von den Kassen gezahlt werden.
Patienten bekommen künftig beim Arzt neben Rezepten im bekannten rosa Farbton auch solche in grüner Farbe ausgestellt. Auf den grünen Rezepten werden die Medikamente verordnet, die der Versicherte selbst zahlen muss.
Download: gbamr010404.pdf (0,02 MB)
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