(03.03.2004)
Am 1. März tritt eine neue Rechtsverordnung in Kraft. Sie sorgt dafür, dass die Erfassung und Weitergabe von Patientendaten im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP) für Ärzte künftig unkomplizierter ist.
Durch die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zum 1. März erlassenen 9. RSAV-Änderungsverordnung verringert sich der Aufwand für das Ausfüllen der Erst- und der Folgedokumentation im DMP Diabetes mellitus Typ 2 um jeweils ein Drittel.
Die geplanten Vereinfachungen bei der Dokumentation "Diabetes mellitus Typ 2" sollen, nach Möglichkeit auf die weiteren DMP-Diagnosen übertragen werden. Zusätzlich werden die Dokumentationen für alle bisherigen Diagnosen aufeinander abgestimmt, um den koordinierenden DMP-Ärzten das Ausfüllen zu erleichtern.
Akteure im Gesundheitswesen und das Bundesgesundheitsministerium begrüßen, dass der Verwaltungsaufwand bei den Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke deutlich verringert wird.
Die 9. Risiko-Ausgleichsverordnung ist am 27. Februar 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (siehe Download).
Download: 9_RSAAendV.pdf (0,13 MB)
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