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BVA gibt Krankheiten für Risikostrukturausgleich bekannt

Berlin, 13. Mai 2008

Röntgendiagnostik zur Feststellung schwerer Krankheiten
Röntgendiagnostik zur Feststellung schwerer Krankheiten
 

Das Bundesversicherungsamt (BVA) gab heute (13. Mai) bekannt, welche Krankheiten ab 1. Januar 2009 im Risikostrukturausgleich berücksichtigt werden.

Die Liste ist auf der Grundlage des Gutachtens des wissenschaftlichen Beirats sowie einer Vielzahl von Stellungnahmen aus der Anhörung der Krankenkassenverbände erstellt worden.

"Mit der Festlegung der berücksichtigungsfähigen Krankheiten hat das Bundesversicherungsamt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Einführung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) getan" sagte Josef Hecken, Präsident des Bundesversicherungsamtes. Der Zeitplan könne damit eingehalten werden.

Mit dem Start des Gesundheitsfonds sollen die von den berücksichtigungsfähigen Krankheiten ausgehenden, unterschiedlichen Kostenbelastungen der Krankenkassen ermittelt werden, um die Mittel des Gesundheitsfonds genauer und bedarfsbezogener zuweisen zu können.
Wie hoch die Zuweisungen für die einzelne Krankenkasse sein werden, kann jedoch erst nach der Festlegung der weiteren Details des Berechnungsverfahrens ermittelt werden. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die für die einzelnen Krankheiten noch zu bestimmenden Aufgreifkriterien, die im weiteren Verfahren festgelegt werden und durch die letztlich definiert wird, ab welcher Schwelle Krankheiten berücksichtigungsfähig sind.


Zum Hintergrund:
In dem politischen Kompromiss der Großen Koalition zur Gesundheitsreform 2006 haben sich beide Seiten darauf verständigt, dass zusammen mit der Einführung des Gesundheitsfonds ab 2009 der RSA morbiditätsorientiert durchgeführt werden soll. Hierbei soll er sich auf 50-80 kostenintensive Erkrankungen beschränken; dabei sollen nur solche Krankheiten berücksichtigt werden, deren Ausgaben im Durchschnitt 50 Prozent oberhalb der Durchschnittsausgaben aller Versicherten liegen. Für die Entwicklung des Modells wurde beim Bundesversicherungsamt ein Wissenschaftlicher Beirat eingerichtet. Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleiches legte im Dezember 2007 sein Gutachten vor. Das Gutachten wurde kontrovers diskutiert, insbesondere weil es aufgrund der mathematischen Formel zur Auswahl der Erkrankungen auf sehr teure, teilweise eher seltene Erkrankungen einbezieht. Am 26. März 2008 gab der wissenschaftliche Beirat des BVA geschlossen seinen Rücktritt bekannt.

Weitere Informationen beim BVA unter http://www.bva.de/  Rubrik Fachinformationen/Risikostrukturausgleich/Weiterentwicklung

» Liste Morbi-RSA Krankheiten (0,22 MB)
Das Bundesversicherungsamt gab am 13. Mai 2008 die Liste der für den Morbi-RSA zu berücksichtigenden Krankheiten heraus.
Veröffentlicht am: 13. Mai 2008

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