(15.09.2003)
Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium soll künftig mit einer einfachen Verordnung allein die Kriterien festlegen, welche Arbeitslosenhilfe- oder Sozialhilfeempfänger als erwerbsfähig einzustufen sind. Das berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung.
Bei der von der Bundesregierung beabsichtigten Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialhilfe soll durch eine Ermächtigung zu einer Ministerverordnung bestimmt werden, unter welchen Voraussetzungen davon auszugehen ist, dass ein Antragsteller nicht erwerbsfähig oder nicht hilfebedürftig ist. Brisant ist die Frage deshalb, weil die Einstufung der Antragsteller auch darüber entschiede, aus welchem Finanztopf künftig gezahlt wird.
Kritiker der Ermächtigung befürchten, dass es zu Kostenverschiebungen für ehemals Beschäftigte mit Rentenanwartschaften der Rentenversicherung oder aber Sozialhilfeträger kommt. Das könnte dann der Fall der sein, wenn die Einstufungskriterien zu Gunsten des Finanzministeriums entwickelt werden.
Nach Angaben der Hannoverschen Allgemeinen verlangen Gegner der Ermächtigung objektive Kriterien über die Erwerbsfähigkeit, etwa nach dem Maßstab der Rentenversicherung. Außerdem fordern die Kritiker, die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit neutralen Gutachtern, zum Beispiel dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, zu übertragen.
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