(17.02.2005)
Mit dem Beschluss, die “Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege“ zu ändern, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag eine bundeseinheitliche Regelung der GKV-Leistungen für die häusliche Krankenpflege von psychisch kranken Menschen getroffen.
Zwar sahen diese im Jahr 2000 in Kraft getretenen Richtlinien bereits Leistungen der psychiatrischen Krankenpflege vor. Sie wurden jedoch nur im Rahmen einer vorläufigen Bestandsschutzregelung für lokal vereinbarte besondere Maßnahmen für psychisch Kranke erbracht. Die nun abgeschlossenen Beratungen zur „Psychiatrischen Krankenpflege“ basieren auf der Auswertung eines Anhörungsverfahrens und von nationaler und internationaler Literatur.
Mit dieser Entscheidung des G-BA wird auch die damals in die Richtlinien eingebrachte Übergangsregelung abgelöst. Der Beschluss wird nun dem üblichen Verfahren entsprechend zu-nächst dem Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung im Rahmen seiner Rechtsaufsicht zur Prüfung vorgelegt. Erst nach erfolgter Zustimmung kann die Richtlinien-Änderung veröffentlicht wer-den. Das In-Kraft-Treten ist für den 1. Juli 2005 vorgesehen.
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