Karlsruhe, 10. Juni 2009
Die privaten Krankenversicherer sind mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Beschwerde richtete sich gegen Teile der Gesundheitsreform.
Die privaten Krankenkassen hatten geklagt, dass die Gesundheitsreform das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung zerstöre. Insbesondere die Einführung des Basistarifs, den die Kassen seit Januar 2009 anbieten müssen, war den Kassen ein Dorn im Auge. Der Basistarif ist nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar und darf nicht teurer sein als der durchschnittliche Höchstbetrag der GKV. Derzeit liegt er bei rund 570 Euro pro Kopf. Die Regelung besagt zudem, dass private Versicherer niemanden mehr wegen Krankheit oder Alter abweisen dürfen. Die Bundesregierung rechtfertigte diese Regelung damit, dass so Ungleichgewichte im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung ausgeglichen würden.
Die Karlsruher Richter erklärten, die Neuregelungen verstießen nicht gegen Grundrechte der Versicherungsunternehmen und Versicherten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) wertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gesundheitsreform 2007 als «Beweis für die Sozialstaatlichkeit des Grundgesetzes».
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