Berlin, 05. Februar 2009
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) haben sich auf neue Ultraschall-Qualitätsstandards verständigt.
Die Neufassung soll die Versorgung der über 70 Millionen GKV-Versicherten sicherer und besser machen. Die neue Vereinbarung tritt am 1. April 2009 in Kraft und ist für alle 70.000 Ärzte, die Sonografien durchführen dürfen, verbindlich. Jährlich werden etwa 58 Millionen Sonografien ambulant für GKV-Versicherte erbracht.
Die Neufassung der Qualitätssicherungsvereinbarung berücksichtigt die aktuellen medizinisch-technischen Entwicklungen. Schwerpunkte der neuen Vereinbarung sind Regelungen zur fachlichen Qualifikation des Arztes und zur apparativen Ausstattung. Künftig ist für alle Ultraschallgeräte, die in der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzt werden sollen, eine Abnahmeprüfung vorgesehen. Zudem werden die Geräte alle vier Jahre einer technischen Konstanzprüfung bezüglich der Bildqualität unterzogen.
Ebenfalls neu sind einheitliche Basisanforderungen an die ärztliche Dokumentation und deren regelmäßige Überprüfung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Aus dieser sollen neben technischen Parametern der Untersuchung die Indikation, eine Befundbeschreibung, die Diagnose und eventuell eingeleitete therapeutische Maßnahmen hervorgehen.
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