Berlin, 14. Mai 2009

Abbrüche nach der 12. Schwangerschaftswoche sind in Zukunft nur nach einer dreitägigen Bedenkzeit möglich. Darüber stimmte der Bundestag gestern mit eindeutiger Mehrheit ab.
Der Großteil der Abgeordneten votierte für einen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf, der unter anderem von Kerstin Griese (SPD) und Johannes Singhammer (CDU) eingereicht wurde. Nach der neuen Regelung müssen zwischen der Diagnose, z.B. über eine Behinderung des Kindes, und der Abbruchs-Erlaubnis mindestens drei Tage liegen. Außerdem sind Ärzte dazu verpflichtet, betroffene Schwangere in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Schwangere hat jedoch die Möglichkeit, die Beratung abzulehnen. Hinzu kommt, dass der behandelnde Mediziner weitere Spezialisten zur Beratung hinzuziehen muss. Verstößt er gegen diese neuen Vorschriften, droht ihm ein Bußgeld von 5.000 Euro.
Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen sind in Deutschland straffrei, wenn ihnen eine Beratung vorangeht. Abbrüche zu einem späteren Zeitpunkt sind nur nach einer „medizinischen Indikation“ möglich. Das heißt, in diesen Fällen muss die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren gefährdet sein.
Mediathek
26. Januar 2012
Allergiefrei durch Leben auf dem Bauernhof
26. Januar 2012
Geburtsort Straßenecke
News 
24. April 2012
Qualitätsfortschritte in der Pflege
10. April 2012
Gesundheitsausgaben 2010 auf rund 287 Milliarden Euro gestiegen
27. März 2012
Neuer Pflegebedürftigkeits-Begriff gefordert
Suchen Sie den Medizinischen Dienst eines bestimmten Bundeslandes, wählen Sie bitte aus: