Berlin, 21. April 2009
In der Diskussion um Spätabtreibungen haben sich die Familienpolitiker von Union, SPD und FDP auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf geeinigt.
Der Entwurf sieht vor, dass Ärzte zu einer ausführlichen Beratung verpflichtet sind, bevor sie einen späten Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Wünscht die Patientin einen Eingriff nach der 13. Schwangerschaftswoche, muss der behandelnde Arzt auf die Möglichkeiten der psychosozialen Beratung hinweisen, teilte der familienpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Johannes Singhammer (CSU), am Montag mit. Hält der Arzt sich nicht daran, muss er mit einem Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro rechnen. Zugleich sieht der Gesetzentwurf eine dreitägige Bedenkfrist zwischen Beratungsgespräch und Abbruch vor.
Nach der Novelle des Paragrafen 218 von 1995 dürfen Frauen auch nach der 12. Schwangerschaftswoche abtreiben, wenn ihre körperliche oder seelische Gesundheit gegenwärtig oder zukünftig gefährdet ist.
Bislang lagen dem Parlament für die Neuregelung der Spätabtreibungen insgesamt fünf verschiedene Anträge vor. Mit der Verständigung auf den gemeinsamen Gesetzentwurf haben sich drei der fraktionsübergreifend arbeitenden Abgeordnetengruppen nun zusammengeschlossen. Die familienpolitische Sprecherin der SPD- Fraktion, Caren Marks, sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa, mehrere Frauenpolitikerinnen von SPD und Grünen prüften jetzt einen gemeinsamen Gegenentwurf.
Die von Union und FDP vorgeschlagene Ausweitung der statistischen Erfassung lehnen SPD-Familienpolitiker weiter ab. Dazu soll es einen gesonderten Antrag geben.
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