Berlin , 17. Juni 2010
Eine neue Qualitätsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen soll radiologische Untersuchungen und deren Ergebnisse sicherer und genauer machen.
Die heute beschlossene Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie sieht regelmäßige Stichprobenprüfungen bei den rund 18.000 niedergelassenen Ärzten vor. Geprüft werden zum Beispiel die Untersuchungsbegründung unter Abwägung von Nutzen und Strahlenrisiko, die Bildqualität von Röntgen- beziehungsweise Computertomografieuntersuchungen (CT) sowie die Auswertung und der vom Arzt erstellte Befund. Zugleich weist die Neufassung der Richtlinie auf die Möglichkeit hin, Prüfungen verschiedener Institutionen organisatorisch zusammenzufassen und damit den Verwaltungsaufwand für die Ärzte zu verringern.
Kinder und Jugendliche schützen
Ein Novum ist außerdem, dass Kinder und Jugendliche, die geröntgt oder mittels CT untersucht wurden, künftig bei den Qualitätsprüfungen gesondert betrachtet werden. „Kinder und Jugendliche reagieren auf eine Strahlenbelastung viel sensibler als Erwachsene. Darum gilt es hier, jede unnötige Untersuchung zu vermeiden und die notwendigen
Diagnoseverfahren so sicher wie möglich zu machen. Die Qualitätsprüfungen helfen dabei und zahlen sich für die Versicherten aus“, erläuterte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Die Neufassung der Richtlinie wurde notwendig, um die Anforderungen an die Bildqualität und deren Dokumentation für Prüfungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einerseits und die darüber hinausgehenden nach der Röntgenverordnung erfolgenden Prüfungen der Untersuchungs- und Aufnahmetechnik durch die Ärztlichen Stellen andererseits zu vereinheitlichen. Sie beinhaltet nun die ärztlichen Qualitätsanforderungen aus den aktualisierten Leitlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik und in der CT. Darüber hinaus haben die KVen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein bundesweit
einheitliches Bewertungsschema entwickelt, das als Grundlage für die Qualitätsbewertung bei Röntgen- oder CT-Untersuchungen dienen wird.
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