Hannover, 25. Januar 2010
Die Niedersächsische Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann hat heute in Stadthagen den ersten niedersächsischen Pflegestützpunkt eröffnet.
„Eine Pflegesituation wirft für alle Beteiligten anfangs viele Fragen auf. Mit den Pflegestützpunkten in Niedersachsen informieren wir die Menschen über pflegerische, medizinische und soziale Leistungen trägerunabhängig und aus einer Hand“, so Ross-Luttmann heute in Stadthagen. Gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Schaumburg, Heinz-Gerhard Schöttelndreier, und Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen eröffnete Ross-Luttmann den ersten Pflegestützpunkt des Landes.
„Für mehr als 240.000 Pflegebedürftige in Niedersachsen entsteht damit ein Angebot, das bestehende Strukturen sinnvoll zusammenführt“, so Ross-Luttmann.
Pflegekassen und Kommunen sind für die Finanzierung der Stützpunkte verantwortlich. Die Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln beträgt einmalig 45.000 Euro pro Stützpunkt. Pflegestützpunkte, die mit Ehrenamtlichen oder bürgerschaftlich Engagierten zusammen arbeiten, erhalten einmalig 5.000 Euro zusätzlich. Vertragspartner der kommunalen Spitzenverbände sind die Verbände der Kranken- und Pflegekassen in Niedersachsen, und zwar der Verband der Ersatzkassen (vdek), die AOK Niedersachsen, der BKK-Landesverband, der IKK-Landesverband, die Knappschaft sowie die Landwirtschaftliche Krankenkasse.
Die gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen stellen für den Stützpunkt in Schaumburg jährlich ebenfalls 45.500 Euro zur Verfügung. „Das Geld wird den Versicherten in Form eines erweiterten Beratungs- und Unterstützungsangebotes direkt zugute kommen“, betonte AOK-Chef Dr. Jürgen Peter in Vertretung für alle Pflegekassen. Er begrüßte zugleich, dass durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten keine bürokratischen Doppelstrukturen geschaffen, sondern vorhandene Strukturen genutzt und weiter vernetzt werden.
In Langenhagen bei Hannover gibt es bereits ein Modellprojekt der Region Hannover. Seit April 2008 können sich dort Pflegebedürftige und Angehörige informieren.
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