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Beitragserhöhung: Bundestag beschließt Pflegereform

Berlin, 02. Juli 2012

Auch neue Wohnformen, wie z.B. Pflege-WGs sollen durch die Pflegereform gefördert werden.
Auch neue Wohnformen, wie z.B. Pflege-WGs sollen durch die Pflegereform gefördert werden.
 

Der Bundestag hat am Freitag die umstrittene Pflegereform beschlossen. Unter anderem wird der Beitragssatz um 0,1 Prozentpunkte angehoben, so dass Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Euro entstehen.

Zwar wurde die Reform mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossen, jedoch stimmten SPD, Grüne und Linke geschlossen dagegen.

Die zusätzlichen Einnahmen durch die Beitragserhöhungen ab dem 1. Januar 2013 sollen vor allem den sogenannten Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, also vor allem Demenzkranken, zu Gute kommen. Sie können nun zusätzlich zu den monatlichen Betreuungspauschalen ein Pflegegeld von 120 oder Pflegesachleistungen bis zu 225 Euro für ambulante Pflegeleistungen erhalten. Das Pflegegeld in der Stufe 1 erhöht sich auf 305 Euro und in der Pflegestufe 2 auf 525 Euro. Der Betrag für Sachleistungen steigt auf 665 Euro (Pflegestufe 2: 1250 Euro).
Neue Wohnformen, wie Pflege-WGs, sollen unterstützt und pflegende Angehörige stärker entlastet werden.

Mit der Pflegereform soll auch die private Pflege-Vorsorge unterstützt werden. So soll jeder, der neben der gesetzlichen Pflegeversicherung mit einer privaten Pflege-Tagegeldversicherung mit mindestens zehn Euro im Monat vorsorgt, fünf Euro zusätzlich vom Staat erhalten.

Die Opposition kritisierte an der neuen Regelung vor allem, dass sie ein großes Problem, den Personalmangel in der Pflege, nicht angehe und die private Pflege-Zusatzvorsorge unsozial sei.


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