Berlin, 30. Januar 2009
Nicht mehr drei, sondern fünf Pflegestufen sollen für mehr Gerechtigkeit in der Pflege sorgen.
Ein Expertenbeirat überreichte am gestern (29. Januar 2009) ein Konzept für eine künftige Reform der Pflegeversicherung an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).
Kernpunkt der Vorschläge ist Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Das Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes (MDK) würde sich dadurch maßgeblich ändern. Während sich die Begutachtungsrichtlinien derzeit in erster Linie an den körperlichen Defiziten orientieren, soll künftig viel stärker das Ausmaß von Unselbständigkeit und geistiger Präsenz im Vordergrund der Beurteilung stehen. Wesentliches Kriterium soll dann nicht mehr der Zeitraufwand für körperliche Pflege sein, sondern vor allem der Grad der Selbständigkeit, mit dem der Pflegebedürftige noch im Leben steht. Die Pflegstufen reichen von gering beeinträchtigt (Stufe 1), erheblich beeinträchtigt (Stufe 2), schwer beeinträchtigt (Stufe 3), schwerst beeinträchtigt (Stufe 4) und „besondere Bedarfskonstellation“ der Stufe 5.
Die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgelegt. Ein Expertenbeirat befasst sich seit November 2006 damit. Eigentlich sollte der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schon in der Pflegereform in diesem Jahr umgesetzt werden.
Wie viel die Umstellung des heutigen Systems von drei Pflegestufen auf die vorgeschlagenen fünf Bedarfsgrade und die Ausweitung des Personenkreises kosten würde, ist noch unklar. Bis Ostern 2009 sollen in verschiedenen Szenarien Kostenmodelle durchkalkuliert werden. Bisherige Leistungsberechtigte sollen Bestandsschutz erhalten.
Der Bundestag soll sich nach dem Willen von Schmidt noch vor der Bundestagswahl allgemein mit der Neuordnung der Pflegeversicherung befassen. Ein Gesetzgebungsverfahren soll allerdings erst nach der Wahl folgen.
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