» Wir über uns » News » MDK-Info » Versicherte » Kranken- & Pflegekassen

Der Wille des Patienten gilt

Berlin, 19. Juni 2009

Die Patientenverfügung legt fest, ob ein Patient im Ernstfall die volle Behandlung wünscht.
Die Patientenverfügung legt fest, ob ein Patient im Ernstfall die volle Behandlung wünscht.
 

Nach insgesamt sechs Jahren Diskussion hat der Bundestag gestern eine gesetzliche Regelung zu den Patientenverfügungen verabschiedet. Danach ist der Wille des Patienten unbedingt zu beachten.

Nachdem zuvor mit Patientenverfügungen in der Praxis sehr unterschiedlich umgegangen worden war, gibt es nun Rechtssicherheit. Die Abgeordneten stimmten mit klarer Mehrheit (317 von 555 abgegebenen Stimmen) für den Vorschlag von SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker.

Nach dem neuen Recht gilt die Patientenverfügung unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Der Betreuer eines bewusstlosen Patienten muss prüfen, ob vorherige Festlegungen einer Patientenverfügung auf die aktuelle Situation zutreffen. Liegt keine Patientenverfügung vor, muss der mutmaßliche Wille beachtet werden. Dabei soll sich der Betreuer an konkreten Anhaltspunkten orientieren und Angehörige und Vertraute des Patienten einbeziehen. In Zweifelsfragen und bei Differenzen mit dem Arzt entscheidet das Vormundschaftsgericht. Der Patient kann eine Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen.
Bereits niedergeschriebene Patientenverfügen verlieren nicht ihre Gültigkeit und müssen nicht neu verfasst werden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begrüßte die Entscheidung. Die Kirchen äußerten Bedenken gegen die starke Betonung des Patientenwillens.

 


Mediathek

26. Januar 2012
Allergiefrei durch Leben auf dem Bauernhof

26. Januar 2012
Geburtsort Straßenecke





Suchen Sie den Medizinischen Dienst eines bestimmten Bundeslandes, wählen Sie bitte aus:


» Impressum » Datenschutz » Drucken » © 2011 MDK Niedersachsen » zum Seitenanfang