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Einigung über Patientenverfügung vor dem Aus

Berlin, 27. Mai 2009

Die Patientenverfügung legt fest, ob ein Patient im Ernstfall die volle Behandlung wünscht.
Die Patientenverfügung legt fest, ob ein Patient im Ernstfall die volle Behandlung wünscht.
 

Eine einheitliche Regelung zur Patientenverfügung droht nach langer Diskussion nun zu scheitern. Die für Donnerstag geplante Bundestagsdebatte wurde verschoben.

Laut Darstellung der Union verschob die SPD die Debatte auf Grund von Streitigkeiten über die Abstimmungs-Reihenfolge der Anträge. Sie sieht einen Nachteil bei der Abstimmung für den eigenen Gesetzesentwurf. Patientenschutz- und Sozialverbände mahnten die Abgeordneten, endlich einen Kompromiss zu finden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU), sagte am Dienstag in Berlin, es sei ungewiss, ob die Schlussberatungen nun überhaupt noch in dieser Legislaturperiode stattfinden würden.

Mit Patientenverfügungen kann festgelegt werden, inwiefern eine ärztliche Behandlung erfolgen soll, wenn der Patient zum Beispiel im Koma liegt und sich nicht äußern kann. Insgesamt sind drei Gesetzesentwürfe im Bundestag eingereicht worden. Sie unterscheiden sich hauptsächlich darin, wieweit der Wille des Patienten berücksichtigt wird und wie verbindlich die in der Verfügung enthaltenen Vorgaben sein sollen.






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