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89 Anträge auf Lebend-Organspenden im Jahr 2008

Hannover, 05. Juni 2009

Voruntersuchung im Krankenhaus: Eine Lebendspende ist nur bei Angehörigen oder nahe stehenden Personen möglich.
Voruntersuchung im Krankenhaus: Eine Lebendspende ist nur bei Angehörigen oder nahe stehenden Personen möglich.
 

Während die Zahl der postmortalen Organspenden in Niedersachsen rückläufig ist, registrierte die Ärztekammer Niedersachsen im vergangenen Jahr 89 Anträge von Lebend-Spendern.

Dieser Wert liegt leicht über dem langjährigen Durchschnitt“, erklärt Dr. med. Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN), anlässlich des Tages der Organspende am 6. Juni 2009. In Deutschland warten rund 12 000 Schwerkranke auf Organe von Spendern.
Bei 77 der 89 Anträge ging es um eine Nierenspende, in neun Fällen um eine Leberspende. Das Durchschnittsalter der Spender betrug 45 Jahre, die Empfänger waren im Schnitt 44 Jahre alt.
Die Entnahme von Organen einer lebenden Person ist in Deutschland nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Ver-lobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahe stehen. Eine weitere Voraussetzung ist die Zustimmung einer nach Landesrecht zuständigen Kommission, in Niedersachsen ist dieses die bei der Ärztekammer ansässige Lebendspendekommission. Sie nimmt gutachtlich Stellung zu den eingegangenen Anträgen. „Eine entscheidende Voraussetzung für die Zustimmung zu einer Organentnahme ist die Freiwilligkeit, die hinter einer Spende stehen muss. Keinesfalls darf das Organ Gegenstand verbotenen Handels sein“, erläutert die niedersächsische Ärztechefin.


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