Hannover, 08. Mai 2009

Trotz erwarteter Mindereinnahmen wollen die großen gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen vorerst keine Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen.
Wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur ddp ergab, kommen die meisten Kassen offenbar mit dem seit Januar geltenden Einheitsbeitragssatz von 15,5 Prozent aus. Das Bundesversicherungsamt in Bonn hatte jüngst die Erwartung geäußert, dass die ersten Krankenkassen zum 1. Juli Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben werden.
Ein Sprecher der AOK Niedersachsen sagte, dass für das Jahr 2009 keine zusätzlichen Beiträge geplant seien, da die Kasse wirtschaftlich «sehr stabil» aufgestellt sei. Auch die Landesvertretungen der Barmer Ersatzkasse und Techniker Krankenkasse teilten mit, in diesem Jahr mit dem Einheitsbeitragssatz von 15,5 Prozent auszukommen. Ähnlich äußerten sich Innungskrankenkasse (IKK) und Deutsche Angestellte Krankenkasse (DAK).
Lediglich die Deutsche Betriebskrankenkasse (BBK) in Niedersachsen konnte noch nicht genau sagen, ob ihre Versicherten dieses Jahr einen Zusatzbeitrag zahlen müssen. Die Berechnungen hierzu liefen zurzeit, bis Anfang Juni könne man mehr sagen, erklärte eine BKK-Sprecherin gegenüber ddp.
Der von der Bundesregierung festgelegte Beitragssatz von 15,5 Prozent gilt seit Jahresbeginn für alle Kassen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fließen zunächst in den Gesundheitsfonds und werden von dort aus an die Kassen verteilt. Kommt eine Krankenkasse nicht mit dem ihr zugewiesenen Geld aus, kann sie von ihren Versicherten eine Zusatzprämie erheben. Erzielt sie Überschüsse, kann sie Bonusprämien an ihre Versicherten auszahlen.
Mediathek
26. Januar 2012
Allergiefrei durch Leben auf dem Bauernhof
26. Januar 2012
Geburtsort Straßenecke
News 
24. April 2012
Qualitätsfortschritte in der Pflege
10. April 2012
Gesundheitsausgaben 2010 auf rund 287 Milliarden Euro gestiegen
27. März 2012
Neuer Pflegebedürftigkeits-Begriff gefordert
Suchen Sie den Medizinischen Dienst eines bestimmten Bundeslandes, wählen Sie bitte aus: