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Schweinegrippe: Entschädigungen bei Quarantäne

Hannover/Berlin, 30. Juli 2009

Eine Laborrantin testet Proben
Eine Laborrantin testet Proben
 

Das deutsche Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass bei Seuchen unter Quarantäne gestellte Menschen, die selbst nicht erkrankt sind und kein Krankengeld erhalten, Ausgleich für Lohnausfälle erhalten.

In Niedersachsen werden entsprechende Anträge zurzeit geprüft. „Es liegen Anträge aus den Landkreisen Leer, Friesland und Göttingen vor“, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums in Hannover gegenüber der Presse. Die Höhe der Kosten sei noch nicht klar. Das Ministerium rechne zudem mit weiteren Anträgen in den kommenden Wochen. In Niedersachsen seien bislang rund 900 Menschen von der Schweinegrippe betroffen.

Den Schnelltest zur ersten Abklärung, ob Patienten sich mit Schweine-Influenza infiziert haben, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen im Moment über den Weg der Kostenerstattung. Das heißt, der Versicherte bezahlt in der Arztpraxis selbst, erhält dort eine Rechnung, reicht diese bei seiner Krankenkasse ein und erhält dann das Geld zurück. da es für diese Leistung noch keine Abrechnungsziffer gibt.
Anders verhält es sich mit dem verfeinerten Anschlusstest, dem so genannten PCR-Test. Fällt der Schnelltest positiv aus, wird mit dem zweiten PCR-Test die Virenlast bestimmt. Der PCR-Test hat eine Abrechnungsziffer und ist daher per Chipkarte zu erhalten.

Privat zu bezahlende PCR-Tests können ins Geld gehen und bis zu 150 Euro kosten. Heute wollen Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen über das Thema beraten. Nach Ansicht der KBV müsse die Kostenübernahme per Chipkarte angesichts der deutlich steigenden Zahl von Schweinegrippefällen generell geklärt werden.




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