Berlin, 28. Januar 2009
Das Bundeskabinett hat am Dienstag (27. Januar) im Rahmen des Konjunkturpakets II eine Senkung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.
Der allgemeine Beitragssatz beträgt ab 1. Juli 14,0 Prozent vom Brutto, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte aufbringen. Für die Versicherten kommt noch der Sonderbeitragssatz von 0,9 Prozentpunkten hinzu. Zurzeit liegt der Beitragssatz bei 15,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Ab 1. Juli sinkt er auf 14,9 Prozent.
Mit der Beitragssatzsenkung erhalten die Krankenkassen jedoch nicht weniger Geld. Die fehlenden Einnahmen durch den reduzierten Beitragssatz werden durch Haushaltsmittel des Bundes ausgeglichen. In diesem Jahr wird der Bundeszuschuss zur Krankenversicherung 7,2 Milliarden umfassen, wovon 3,2 Milliarden zusätzlich durch das Konjunkturpaket II bereitgestellt werden.
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