Frankfurt am Main, 30. Juni 2010
Der neue ICF-Praxisleitfaden 3 gibt den Mitarbeitern von Krankenhäusern eine Hilfe für die Überleitung von Patienten in andere Versorgungsbereiche an die Hand.
Seit dem 1. April 2007 ist für Krankenhäuser vorgeschrieben, dass sie Patienten bei der Entlassung unterstützen müssen, wenn sie in andere Versorgungsbereiche überwiesen werden sollen. Der neue ICF-Praxisleitfaden 3 gibt den Mitarbeitern von Krankenhäusern eine Hilfestellung an die Hand, wie sie dieser Verpflichtung ohne wesentlichen Mehraufwand nachkommen können.
Der dritte ICF-Praxisleitfaden der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellt die Maßnahmen dar, die für den Übergang des Patienten in die Rehabilitation notwendig sind. Durch die ICF, die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, sind die gesundheitsrelevanten Zustände der Patienten in klar strukturierter Weise darstellbar. Der Praxisleitfaden der BAR bringt dem Krankenhausteam die für sie relevanten Informationen aus den ICF näher. Er möchte die Grundlage für eine systematische und ganzheitliche Erfassung sowohl der zur Krankenhausaufnahme führenden Erkrankung, ihrer Auswirkungen als auch der für die Versorgung relevanten Aspekte ermöglichen.
Zu den Autoren zählen eine Reihe renommierter Mediziner, die im Krankenhaus tätig sind, und auch einige Mitarbeiter des MDK Niedersachsen, wie zum Beispiel den leitenden Arzt und Vorsitzenden des Sachverständigenrates der Ärzteschaft der BAR, Prof. Wolfgang Seger.
| » ICF-Praxisleitfaden 3 (1,06 MB) | ||
| Hier können Sie den neuen ICF-Praxisleitfaden 3 herunterladen. Veröffentlicht am: 30. Juni 2010 |
||
Mediathek
02. Juli 2010
Sucht und Trauma
05. Januar 2010
MDK Newsletter Ausgabe 3.2009
News 
25. August 2010
Immer mehr Vorruheständler auf Grund von Krankheit
18. August 2010
Cannabis-Medikamente sollen legalisiert werden
17. August 2010
DGB-Studie: Arbeitslosigkeit macht krank
Suchen Sie den Medizinischen Dienst eines bestimmten Bundeslandes, wählen Sie bitte aus: