Berlin, 20. Februar 2009
Krankenhäuser, in denen Frühgeborene behandelt werden, müssen künftig für mehr Transparenz bei den Daten sorgen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag in Berlin.
Ab Juni sollen die Daten im Internet nachzulesen sein. Dabei geht es zum Beispiel um Aussagen über die Häufigkeit von Hirnblutungen, Netzhauterkrankungen und Darmentzündungen. Sie sollen vor allem Gynäkologen Orientierungshilfe geben, die Frauen mit einer Risikoschwangerschaft oder einer drohenden Frühgeburt in eine Spezialklinik – ein sogenanntes Perinatalzentrum - einweisen wollen. Auf diese Weise sollen die Ärzte einen besseren Überblick darüber bekommen, wo der Säugling die beste Behandlung erhält.
Schon im vergangenen Jahr hatte der Bundesausschuss festgelegt, dass jede dieser Spezialkliniken mindestens einmal im Monat ein Frühchen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm behandeln muss. Den Krankenkassen geht diese Regelung allerdings nicht weit genug, da nur Häuser mit einer gewissen Erfahrung in der Behandlung von Frühchen gute Qualität bieten können.
Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer, sagte auf der Pressekonferenz des Bundesausschusses, eine Behandlung pro Monat sei zu wenig für derart komplexe Fälle. Dem Argument, viele Schwangere würden eine wohnortnahe Behandlung vorziehen, hielt sie entgegen, Qualität habe Priorität vor räumlicher Nähe. Im August will sich der Bundesausschuss erneut mit der Frage der Häufigkeit befassen.
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