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Mögliche Einigung bei Patientenverfügung

Berlin, 23. Januar 2009

Patientenverfügungen legen fest, ob ein Patient in bestimmten Situationen lebenserhaltende Maßnahmen wünscht oder nicht.
Patientenverfügungen legen fest, ob ein Patient in bestimmten Situationen lebenserhaltende Maßnahmen wünscht oder nicht.
 

In der Diskussion um eine Regelung der Patientenverfügung kann möglicherweise ein Kompromiss gefunden werden. Bei der Sitzung im Bundestag zeichneten sich Fortschritte ab.

Der FDP-Abgeordnete Michael Kauch sieht Gemeinsamkeiten bei den beiden vorgestellten Gesetzesentwürfen. Unterschiede gebe es nur im Detail. Deshalb sei er "ausgesprochen zuversichtlich", dass man beide Entwürfe zusammenführen könne.

Am Mittwoch wurde zum einen über den Vorschlag von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) diskutiert. Dabei steht vor allem der Wille des Patienten im Vordergrund, die Wünsche des Patienten würden in diesem Fall verbindlich sein. Zöller sprach von einem „möglichen Kompromiss“ der beiden dargestellten Entwürfe.

Insgesamt sind drei Entwürfe zu den Patientenverfügungen im Bundestag eingereicht worden. Ein dritter Gesetzentwurf vom stellvertretenden Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) geht in eine andere Richtung als die beiden am Mittwoch diskutierten. Dabei ist vor allem umstritten unter welchen Umständen sich ein Arzt im Ernstfall verbindlich an die Vorgaben des Patienten halten muss.


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