Hannover, 26. Juni 2009
Eine Studie belegt, dass die Einführung von Fallpauschalen zur Vergütung von Krankenhausleistungen nicht zu den befürchteten Versorgungsproblemen und Qualitätsverlusten geführt hat.
An der Untersuchung des Zentrums für Qualität und Management im Gesundheitswesen (ZQ) waren 30 repräsentativ ausgewählte Kliniken in Niedersachsen beteiligt. Das ZQ ist eine Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen. Vertreter schlussfolgerten am Freitag (26. Juni) in einer Pressekonferenz in Hannover, dass die Abrechung von Krankenhausbehandlungen nach den sogenannten Diagnosis Related Groups (DRG) die Krankenhäuser nicht dazu verleitet, möglichst nur noch die lukrativen Behandlungsfälle aufzunehmen. „Von Rosinenpickerei kann keine Rede sein“, unterstrich Dr. Gerd Pommer, Vorsitzender der Qualitätsinitiative Niedersachsen (QI).
Der Studie zufolge gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass es zu drastischen Verkürzungen der Verweildauer kommt, indem der Patient nicht zu Ende behandelt und viel zu früh entlassen wurde. Die Verweildauer in Niedersachsen ist von 8,2 im Jahr 2000 auf 7,4 Tage im Jahr 2007 gesunken. „Weder eine blutige Entlassung noch häufige Wiederaufnahmen zum gleichen Krankheitsbild, dem sogenannten Drehtüreffekt, konnten wir feststellen, sagte Dr. Brigitte Sens als verantwortliche Studienleiterin.
Für die Untersuchung wurden rund 100 Krankenhausdirektoren und Medizincontroller, knapp 1000 Mitarbeiter, 2000 Patienten und etwa 1000 einweisende niedergelassene Ärzte befragt sowie zahlreiche Krankenhausdokumentationen analysiert.
Die Expertise zeigt allerdings auf, dass es auch seit Einführung des neuen Versorgungssystems sehr unterschiedliche Auffassungen über die Behandlungsqualität gibt. Während die befragten Patienten diese zu mehr als 80 Prozent als gut bis hervorragend bezeichnen, sind Ärzte und Pflegefachkräfte weniger euphorisch. Am wenigsten zufrieden zeigen sich nach Entlassung der von ihnen eingewiesenen Patienten die Hausärzte. Sie setzen zu früh empfundene Entlassungstermine vielfach mit schlechter Qualität gleich, heißt es in der Studie.
Einen Grund dafür sieht Dr. Sens in der „sektoralen Abschottung“ zwischen dem stationären und ambulanten Behandlungssystem. Diese Trennung habe sich mit Einführung des DRG-Systems noch verschärft. „Wir brauchen sektorenübergreifende Komplexpauschalen“ forderte Dr. Sens und meint damit die Verzahnung der Budgettöpfe von ambulanten und stationären Leistungserbringern. Bei einer Versorgung mit zum Beispiel einer neuen Hüftprothese, müsste die Komplexpauschale zwischen dem Krankenhaus, dem behandelnden Arzt, der Rehaeinrichtung und den Physiotherapeuten aufgeteilt werden.
Die Autoren der Studie forderten mehr Transparenz für die Patienten. Es komme immer wieder vor, dass Patienten am Freitagnachmittag aus dem Krankenhaus entlassen werden und die Behandlung erst am Montag weitergeht. Jeder Patient sollte mit Aufnahme in ein Krankenhaus einen Behandlungspfad als Leitfaden für seine Versorgungsschritte an die Hand bekommen. In Kanada gebe es zum Beispiel das sogenannte „Ticket to home“, aus dem der Patient das Erreichen des Behandlungsziels klar erkennen kann.
Die Befragungen des Krankenhauspersonals haben auch gezeigt, dass der Dokumentationsaufwand als nicht so hoch empfunden wird, wie oft dargestellt. „Als belastend wird vor allen die hohe Arbeitsverdichtung empfunden“, sagte Dr. Pommer.
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