Berlin, 17. Dezember 2009
(dpa) Wenn ein Patient einen Behandlungsfehler vermutet, sollte er Kontakt zu seiner Krankenkasse aufnehmen. Das empfiehlt die Unabhängige Patienten-Beratung Deutschland (UPD) in Berlin.
Die Kasse prüfe dann den Fall und fordere für den Patienten die Unterlagen vom behandelnden Arzt an. Dann könne sie über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Gutachten erstellen lassen.
Die Krankenkassen vertreten ihre Mitglieder zwar nicht juristisch, erläutert die UPD. Manche schlagen aber mit solchen Fällen vertraute Anwälte vor. Darüber hinaus helfen einige Kassen, ein kostenfreies Verfahren bei den Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammern zu beantragen.
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