Berlin, 06. Januar 2010
Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben gemeinsam einen Katalog mit Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale herausgegeben.
In den vergangenen Jahren haben sich im Internet zahlreiche Arztbewertungsportale etabliert, die sich qualitativ stark unterscheiden. Bewertungsportale werden aber im Gesundheitswesen an Bedeutung zunehmen. Umso wichtiger ist es, allgemein gültige Qualitätsstandards für die Online-Bewertung von Ärzten und Krankenhäusern zu entwickeln. Das Einhalten dieser Standards soll die Verlässlichkeit der angebotenen Information gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung jetzt durch einen Expertenkreis des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) einen Katalog von Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale erarbeiten lassen. Die Qualitätsanforderungen beziehen sich auf rechtliche - besonders datenschutzrechtliche - inhaltliche und technische Aspekte sowie auf Fragen der Verständlichkeit, Transparenz und Pflichten des Herausgebers. Sie richten sich an Anbieter und Nutzer von Bewertungsportalen: Nutzer können an Hand der formulierten Kriterien die Qualität eines Angebotes prüfen. Für Entwickler und Bereitsteller von Portalen kann der Katalog Grundlage sein, ihr Angebot zu optimieren. Ein weiterer Katalog mit Qualitätsanforderungen für Klinikbewertungsportale wird 2010 vorliegen.
Die Checkliste steht jetzt unter http://www.aezq.de/edocs/pdf/info/arztportale-modul-1 zum kostenlosen Download bereit. Unter http://www.arztbewertungsportale.de ist auch eine HTML-Version abrufbar.
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Nicht nur, um einen Arzt zu finden, wenden sich Patienten verstärkt an das Internet. Auch Informationen zu Symptomen und Krankheiten werden immer öfter im Netz gesucht. Hören Sie dazu einen Audio-Beitrag aus der Mediathek des MDK Niedersachsen.
Stand: 06. Januar 2010 Veröffentlicht am: 02.02.2009 Audio als Text |
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