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Richtlinie für korrekte Diagnose

Berlin, 05. Mai 2009

Eine Ärztin bearbeitet Krankenakten.
Eine Ärztin bearbeitet Krankenakten.
 

Ärzte und Krankenkassen arbeiten an einer Richtlinie, mit der die Diagnosen für den „Morbi-RSA“ einheitlich kodiert werden sollen.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) werden vom Gesamtetat der gesetzlichen Krankenversicherung von gut 167 Mrd. Euro im Gesundheitsfonds 68 Mrd. Euro allein nach dem „Morbi-RSA“ umveteilt.
Zum Jahresbeginn war mit dem Gesundheitsfonds ein besonderer Finanzausgleich in Kraft getreten. Er verteilt das Geld der Versicherten unter den Kassen nicht mehr nur nach Alter und Geschlecht, sondern auch danach, welche Krankheiten sie haben. Dieser Mechanismus, der "morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich" genannt wird, berücksichtigt 80 Krankheiten.

Je nach Diagnose erhalten die Krankenkassen mehr oder weniger Geld aus dem Risikostrukturausgleich.  Die Richtlinie soll Regeln für die Mediziner zur Korrekten Verschlüsselung der Diagnosen vorgeben und sie anhand von "Plausibilitäts-Richtlinien" überprüfbar machen. Über diese Richtlinie soll in den nächsten Wochen mit den Krankenkassen verhandelt werden. Der Gesetzgeber hat vorgeschrieben, dass sie bis zum 1. Juli vorliegen muss. Ab 2010 soll die Richtlinie gelten.









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