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Ausschreibungen


 

Beschaffung von Multifunktionsgeräten

Die Verwaltungsgemeinschaft der Medizinischen Dienste in Niedersachsen (MDK Niedersachsen) und Bremen (MDK im Lande Bremen) beschafft Multifunktionsgeräte im Rahmen eines Offenen Verfahrens.

Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von 40 Multifunktionsgeräten inkl. Wartung an alle Standorte des MDK Niedersachsen und des MDK im Lande Bremen (CPV-Code: 30121200).

Die elektronische Absendung der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im "Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" erfolgte am 16.11.2011.

Die Vergabeunterlagen können bis zum 15.12.2011, 12.00 Uhr angefordert werden.

Die Anforderung der Vergabeunterlagen richten Sie bitte ausschließlich an: ausschreibung@mdkn.de.
Anforderungen, die nicht an die o.g. E-Mail-Adresse gerichtet sind, können nicht berücksichtigt werden.

Wichtige Fristen und Termine im Rahmen der Ausschreibung:
Bis 20.12.2011: Annahme von Bieterfragen
09.01.2012:       Ende der Angebotsfrist
13.02.2012:       Ende der Zuschlags- und Bindefrist
Bis 09.03.2012: Lieferung und Aufstellung der Multifunktionsgeräte

Aus Gründen der Gleichberechtigung werden alle Fragen der Bieter und die entsprechenden Antworten auf dieser Seite anonymisiert veröffentlicht oder direkt per E-Mail an die Bieter gesendet.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Herr Axel Schildt
Tel. 0511/8785-4318
axel.schildt@mdkn.de

Frau Stefanie Zenker
Tel. 0511/8785-4319
stefanie.zenker@mdkn.de

 

Bieterfragen und Antworten:

Frage: Wäre es aus wirtschaftlichen Gründen möglich, die Position 1 (Produktionsdrucker) mit einem zweiten Hersteller anzubieten?

Antwort: Das intern vereinbarte Systemkonzept sieht vor, dass alle Multifunktionsgeräte und der Produktionsdrucker von einem Hersteller geliefert werden.

 

Frage: In Anlage 1, Pos. 1 (Produktionsdrucker) fordern Sie für das System eine Kopierauflösung von 1.200 dpi. Nach unserem Wissen existiert im Markt nur ein Hersteller, der dieses Kriterium erfüllt. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, bitten wir Sie, diese Anforderung zu überdenken, um anderen Lieferanten die Abgabe eines Angebotes zu ermöglichen.

Antwort: Das Ausschlusskriterium wird abgeändert. Die Komponente "Kopierauflösung" in Pos. 1 (Produktionsdrucker) wird von 1.200 dpi auf 600 dpi verringert. Die Bieter erhalten keine aktualisierten Vergabeunterlagen, sondern werden gebeten, den Wert handschriftlich in den Vergabeunterlagen abzuändern. Das Verbot der Änderung der Vergabeunterlagen (2.6.2 und 2.8) gilt in diesem Fall nicht.

 

Frage: Ziff. 2.6.1 (S. 12) der Vergabeunterlagen besagt, dass Änderungen der angegebenen Mengen um bis zu 15% keine Auswirkung auf den Stückpreis haben. Können wir davon ausgehen, dass es sich hierbei um Änderungen der Systemzahl vor Vertragsbeginn handelt und somit mehr oder weniger als die prognostizierte Anzahl Systeme angemietet bzw. gekauft werden?

Antwort: Ja, die Änderungen der angegebenen Mengen beziehen sich auf Änderungen vor Vertragsabschluss.

 

Frage: Im Preisblatt ist kein Volumen angegeben. Volumensangaben findet man nur in den Tabellen der Leistungsbeschreibung. Ist das dort genannte Volumen tatsächlich als Inklusivvolumen im Preisblatt zu berücksichtigen?

Antwort: Ja, die in der Leistungsbeschreibung genannten Volumina (Pos. 5 und Pos. 10) sind als Inklusivvolumina zu betrachten und werden im Preisblatt über die Wartungs- bzw. Mietkosten berücksichtigt. Die in Pos. 5 und Pos. 10 genannten Druck- und Kopiervolumina sind - bei Kauf - mit den genannten Wartungskosten bzw. - bei Miete - mit den monatlichen Mietkosten abgedeckt.

 

Frage: Können Sie uns bitte mitteilen, wie die Örtlichkeiten aller Standorte des MDK Niedersachsen und des MDK im Lande Bremen aussehen? In welche Etage müssen die Systeme? Sind Fahrstühle vorhanden?

Antwort: Die Bieter erhalten eine entsprechende Liste.

Frage: In Ihrer Ausschreibung fragen Sie unter Anlage 1 Leistungsbeschreibung unter der Position 1-10 bei „Sonstiges“ nach Verschlüsselungsstärke. Hierzu stellt sich uns die Frage, ob Sie aktuell einen Adobe Lizenz Server im Einsatz haben? Falls dies nicht der Fall ist soll die Verschlüsselung über eine separate Software erfolgen?

Antwort: Es ist kein Adobe Lizenz Server im Einsatz. Die Verschlüsselung soll direkt vom Multifunktionsgerät ausgeführt werden.

 

Frage: Befinden sich alle Standorte des MDK in einem gemeinsamen Netzwerk oder sind die Netzwerke vom MDK Niedersachsen und MDK Bremen getrennt? Weiterhin ist es erforderlich zu wissen, in wie fern eine Datenverbindung zu den einzelnen Standorten vorhanden ist? Sind gegebenenfalls Remote Print Server erforderlich?

Antwort: Alle Standorte befinden sich in einem gemeinsamen Netzwerk. Es ist eine Datenverbindung zu den einzelnen Standorten vorhanden (2,5 bis 5 Mbit/s). Jeder Standort verfügt über einen eigenen Printserver.

 

Frage: In Ihrer Ausschreibung fragen Sie unter Anlage 1 der Leistungsbeschreibung unter der Position 11 ein Kartenlesegerät für Hitag-Chips an. Für die Planung des einzusetzenden Kartenlesers ist es erforderlich einen Test-Dongle des Hitag-Chips, oder alternativ die technischen Produktspezifikationen des Kartenlesers zu erhalten.

Antwort: Es handelt sich um Hitag-1-Chips (Schlüsselanhänger). Sollte diese technische Angabe nicht ausreichen, können die Bieter einen Chip beim MDKN in Hannover begutachten und testen. Aus Sicherheitsgründen werden keine Chips an die Bieter versendet. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Zenker (stefanie.zenker@mdkn.de, 0511/8785-4319) oder bei Herrn Zempel (harald.zempel@mdkn.de, 0511/8785-4333).

 

Frage: In Ihrer Ausschreibung fragen Sie unter Anlage 1 Leistungsbeschreibung unter der Position 11 nach der Anmeldung am Multifunktionsgerät mittels Hitag-Chip. Gehen wir richtig in der Annahme, dass bei der Erstanmeldung der User die Einrichtung der Mitarbeiter ohne Eingriff seitens der IT möglich sein soll?

Antwort: Der MDKN hat bewusst auf Vorgaben bei der Umsetzung der Authentifizierung verzichtet. Die Bieter sollen ihre Konzepte darstellen. Alle Konzepte werden dann im Vergleich bewertet.

 

Frage: In Ihrer Ausschreibung fragen Sie unter Anlage 1 der Leistungsbeschreibung unter der Position 11 nach der Anzeige der Druckjobs des jeweils angemeldeten Mitarbeiters. Verstehen wir es richtig, dass es zwingend notwendig ist, dem User über ein im Display integrierten Logout-Button die Möglichkeit zum ausloggen zu geben?

Antwort: Der Geschäftsprozess soll folgendermaßen ablaufen:
     1. Der Benutzer meldet sich mittels Chip am Multifunktionsgerät an.
     2. Die Druckjobs des angemeldeten Benutzers werden angezeigt.
     3. Der Benutzer meldet sich vom Multifunktionsgerät wieder ab.
Wie dieser Geschäftsprozess umgesetzt wird, soll vom Bieter dargestellt werden.

 

Frage: Bei den Positionen 2 bis 9 fordern Sie ein Papiergewicht von 150g/qm aus Papierkassetten. Ist diese hohe Grammatur zwingend erforderlich? Als Standard kann bei den meisten Anbietern eine geringere Grammatur aus den Papierkassetten angeboten werden. Wir bitten darum Ihre Anforderungen dahingehend zu prüfen und ggf. zu ändern.

Antwort: Ja, diese Grammatur von den Fachbereichen gefordert und zwingend erforderlich.

 

Frage: Gehen wir recht in der Annahme, dass es dem Bieter erlaubt ist, den Vertrag hinsichtlich des Mietanteils bzgl. Hardware und Software im Wege des Vermieterwechsels auf einen von ihm im Angebot benannten Dritten (z.B. ein Leasingunternehmen) zu übertragen, welcher dann Vermieter der Hardware und Software wird, während der Bieter selbst Schuldner sämtlicher ausgeschriebener Dienstleistungen/Services bleibt?

Antwort: Nein, eine Übertragung an einen weiteren Leasingpartner durch den Bieter ist nicht erwünscht. Beim Kauf der Multifunktionsgeräte wird der Leasingpartner des MDKN eingesetzt.

 

Frage: Sie fordern auf Seite 10 Ihrer Vergabeunterlagen unter Punkt 2.5 als Nachweis, dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A lit. a bis c genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, einen Auszug aus dem Strafregister.

a) Meinen Sie mit diesem Auszug aus dem Strafregister den Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO?
b) Als Nachweis, dass die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A lit. a bis b genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, werden üblicherweise folgende Nachweise in Ausschreibungen gefordert:

a. Negativbescheinigung des Insolvenzgerichtes
b. Negativbescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes, dass sich das Unternehmen
    nicht in Liquidation befindet

Sollen diese Bescheinigungen erbracht werden?

Antwort: Wie in den Vergabeunterlagen beschrieben, können gemäß VOL/A § 7 Abs. 7 auch gleichwertige Bescheinigungen als Nachweis eingereicht werden. Werden solche Bescheinigungen nicht ausgestellt oder werden nicht alle vorgesehenen Fälle erwähnt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung – abgegeben vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer anderen befugten Behörde – ersetzt werden.

 

Frage: Sie fordern in der Anlage 1 in der Position 1 Leistungsbeschreibung Produktionsdrucker unter anderem einen Farbscan. Da im Bereich des Produktionsdrucks nach unseren Erfahrungen ein Farbscan selten benötigt wird, verzichten wir bei unseren Produktionssystemen auf einen Farbscan. Wir bitte Sie aus diesem Grund, auf die Funktion des Farbscans bei der Position 1 zu verzichten.

Antwort: Der Farbscan beim Produktionsdrucker ist zwingend vorgesehen. Der Produktionsdrucker wird von vielen Fachbereichen mit verschiedensten Anforderungen genutzt. Zusätzlich dient der Produktionsdrucker als Ausfallgerät für andere Multifunktionsgeräte.


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