Hannover, 04. Juli 2007
MDK Niedersachsen nimmt Stellung zum Artikel der Neuen Presse: „Medikament zu teuer – AOK zahlt nicht für Frederic“
Die Neue Presse stellte in ihrer Ausgabe vom 3. Juli 2007 dar, dass es sich nach Aussagen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei der Krankheit von Frederic nicht um eine lebensbedrohliche Krankheit handele und die Krankenkassen dafür nicht zahlen müsse. Außerdem berichtete die Zeitung, dass der MDK Niedersachsen noch weitere Unterlagen bräuchte, um beurteilen zu können, ob weitere Therapien helfen könnten.
Der MDK Niederachsen teilt dazu mit, dass der Medizinische Dienst nach dem Gutachten vom 21. Juni 2007 in seiner zusammenfassenden Beurteilung eindeutig die Anwendung von Sucraid für medizinisch indiziert hält.
Die Kostenübernahme des Medikaments für gesetzlich Krankenversicherte ist nach der geltenden Rechtslage jedoch nicht zulässig, unter anderem weil weder für die EU noch für Deutschland eine Zulassung besteht. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 und der nachfolgenden Rechtssprechung durch das Bundessozialgericht (BSG) können nicht zugelassene Medikamente im Einzelfall bei lebensbedrohlichen oder zwingend zum Tode führenden Krankheiten von der Kasse übernommen werden. Um eine solche Krankheit handelt es sich bei Saccharase-Isomaltase-Mangel nicht. Der MDK Niedersachsen kam in seinem Gutachten zum Schluss, dass das Medikament Sucraid für Frederic medizinisch angezeigt ist. Trotz fehlender Leistungspflicht zu einer Einzelfallentscheidung zu finden, ist dem Kostenträger vorbehalten.
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