(12.03.2004)

Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen müssen sich ab sofort auf mehr Kontrollen und bei Qualitätsmängeln auf Sanktionen einstellen. Gleichzeitig sollen sie aber stärker durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN) beraten werden. Das sieht ein neues Prüfkonzept vor, das die Verbände der gesetzlichen Pflegekassen und der MDKN am Freitag Journalisten vorgestellt haben.
Mehr Prüfungen und Maßnahmenkatalog
In der Vergangenheit hatte es immer wieder Schlagzeilen über zum Teil schwere Qualitätsmängel in Pflegeheimen gegeben. Aufgefallen waren diese Mängel bei Prüfungen des MDKN. Mit dem neuen Konzept soll die Gesamtzahl der Prüfungen auf mindestens 15 Prozent aller Einrichtungen pro Jahr ausgeweitet werden. Außerdem können die Pflegekassen mit einem abgestuften Katalog von Maßnahmen auf Mängel reagieren. Diese reichen von einer Anhörung der Betreiber über Vergütungsrückforderungen bis hin zur fristlosen Kündigung des Versorgungsvertrages. In Niedersachsen sind gegenwärtig 1230 Pflegeheime und 1050 ambulante Pflegedienste mit einem Versorgungsvertrag zugelassen.
Beratungsansatz wird ausgebaut
Gute Pflege lässt sich nicht ausschließlich durch Kontrollen verwirklichen lassen. Deshalb hebt das neue Konzept durchgängig den auch vom Gesetzgeber betonten Ansatz der stärkeren Beratung von Pflegeeinrichtungen hervor. Dies soll auch die große Mehrheit der Pflegeeinrichtungen, die bereits heute gute Pflegequalität leisten, in ihrem Handeln bestärken. Ziel ist es, den Einrichtungen Verbesserungspotenzial aufzuzeigen und damit deren Eigeninteresse für die interne Qualitätsentwicklung zu wecken.
Zufriedenheit der Menschen ist gefragt
Für die erweiterten Aufgaben hat der MDKN sein Fachpersonal bereits auf zwölf Voll-zeitstellen aufgestockt. „In den Einrichtungen, die wir aufsuchen, prüfen wir die Pflege-qualität bei zehn Prozent der Pflegebedürftigen“, erklärte Sylvia Theis. Theis koordiniert die Qualitätsprüfungen im MDKN. „Dazu fragen wir die Menschen, wie zufrieden sie mit der Pflege sind, und ergänzen ihre subjektiven Aussagen durch körperliche Untersuchungen.“ Um einen für die Einrichtung repräsentativen Querschnitt der Versicherten zu erzielen, berücksichtigen die Prüfer Kriterien wie Pflegestufe, bisherige Dauer der Versorgung und besondere Pflegeprobleme wie Dekubitus, Inkontinenz und Diabetes mellitus.
Download: PMPQ.doc (0,04 MB)
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