Hannover, 14. Juni 2007
Essen / Hannover – Wer als Versicherter im Europäischen Ausland lebt und pflegebedürftig ist, hat grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung.
In 28 Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) können Versicherte Geldleistungen beziehen. Die Begutachtung im Ausland übernehmen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK).
Im Jahr 2006 prüften die MDK bei 2077 Antragsstellern im Ausland, nach den gleichen Kriterien wie im Inland, den individuellen Hilfebedarf jedes Einzelnen.Dies geht aus einer Statistik des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände (MDS) hervor. Im Vergleich zum Jahr 2005 nahmen die Pflegebegutachtungen im EWR-Ausland 2006 um 30 Prozent zu. Während in Frankreich die Begutachtungszahlen fast konstant blieben, stiegen sie in Griechenland deutlich an.
Spanien ist als Altersruhesitz beliebt. Dieses spiegelt sich in der Zahl der Begutachtungen wider. Rund 30 Prozent der Personen, die der MDK begutachtet hat, leben in Spanien. Es folgen Österreich, Griechenland, Italien und Frankreich. Die Antragssteller aus diesen fünf Ländern stellten über 80 Prozent des Begutachtungsaufkommens dar. Der MDK Niedersachsen begutachtet seit Jahren in den Niederlanden und in Finnland.
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