(18.01.2006)

Zu dem am 9. Januar 2006 erschienen Artikel „Gutachten mit Todesfolge“ des Magazins Focus nimmt der MDKN heute wie folgt Stellung:
Die Berichterstattung des Magazins Focus vom 9. Januar 2006 auf Seite 18 bedarf einer Korrektur. Wie der Focus berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen Ärztin Hildegard N. vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN). Nach unserem Kenntnisstand wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lüneburg bereits vor der Veröffentlichung im Focus Nr. 2 eingestellt.
Nicht haltbar ist ebenfalls die Aussage des Focus, dass „alle Beteiligten der schwer herzerkrankten Ursula K. eine stationäre Reha verweigert haben, obwohl der behandelnde Hausarzt diese dringend empfohlen hatte.“ Richtig ist vielmehr, dass nach Feststellung des Medizinischen Dienstes aufgrund der Schwere der Erkrankung der Patientin die medizinischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer stationären Rehabilitationsmaßnahme nicht gegeben waren. Von einer Verweigerung der Reha kann – wie der Focus behauptet – keine Rede sein. Insofern verwahrt sich der MDK Niedersachsen auch gegen die vom Focus abgedruckte Aussage des Sohnes der Patientin, die ärztliche Gutachterin des MDKN würde Patienten „zu Tode begutachten.“
Bisher räumte der Focus dem MDKN keine Gelegenheit ein, selbst zu den Behauptungen Stellung nehmen zu können. Nach Auffassung des MDKN entspricht dies nicht den Regeln einer fairen Berichterstattung.
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