(05.10.2004)

Der Krankenstand in Deutschland setzt seine Talfahrt fort. Das belegen die aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) von Ende September 2004. Lag der Krankenstand der Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in den ersten drei Quartalen im Jahr 2001 noch bei 4,17 Prozent, rutschte der vergleichbare Wert für 2004 auf 3,28 Prozent.
Die Niedersachsen sind offensichtlich weniger krank als der Bundesdurchschnitt. Für Versicherte der AOK, BKK und IKK weisen die Zahlen des Ministeriums geringe Durchschnittswerte auf. Weitere Auswertungen finden Sie im Download.
Arbeitsunfähigkeit – Begutachtungsaufgabe des Medizinischen Dienstes
Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen, in bestimmten Fällen von Arbeitsunfähigkeit eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen.
Die Krankenkasse entscheidet, wann der MDK eingeschaltet wird. Je nach Informationslage gibt der Medizinische Dienst seine Stellungnahme gegenüber der Krankenkasse im Rahmen einer Krankenkassenberatung, durch ein Gutachten aufgrund der Aktenlage, ein Gutachten nach einer körperlichen Untersuchung oder durch ein sozialmedizinisches Beratungsgespräch mit dem oder der Versicherten ab. Der MDK Niedersachsen nahm im vergangenen Jahr über 230.000 Mal zur Arbeitsunfähigkeit Stellung. Knapp 31.000 Versicherte kamen zu einem Beratungsgespräch oder einer körperlichen Untersuchung.
Download: Krankenstand1.pdf (0,36 MB)
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