(11.11.2004)

Die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege entwickelt sich seit Ende der 90er Jahre in den ambulanten Pflegediensten und in den Pflegeheimen zunehmend positiv; allerdings gibt es nach wie vor auch Qualitätsdefizite und deshalb weiterhin Handlungsbedarf. Zu diesem Schluss kommen die Spitzenverbände der gesetzlichen Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS), anlässlich der Präsentation des Ersten Berichts zur "Qualität in der ambulanten und stationären Pflege".
Sie finden den Qualitätsbericht im Download. Die Seiten 124 bis 127 enthalten eine Zusammenfassung der Prüferkenntnisse des MDK Niedersachsen.
Durch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, das 2002 in Kraft trat, wurde den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) die Aufgabe übertragen, alle drei Jahre einen umfassenden Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Pflegequalität bei häuslichen Pflege und in Pflegeheimen vorzulegen. Im Rahmen von 1.600 Qualitätsprüfungen des zweiten Halbjahres 2003 wurden rund 7.400 Pflegebedürftige zu ihrer Versorgungssituation befragt und ihr Pflegezustand bewertet. Des Weiteren wurden in den Einrichtungen Pflegekonzepte, Abläufe und die fachliche Arbeit der Pflegekräfte überprüft.
90 Prozent angemessen gepflegt
Über alle Versorgungsbereiche betrachtet, wurden rund 90 Prozent der Pflegebedürftigen angemessen gepflegt, so das Ergebnis des Berichts. Die Zufriedenheitswerte der Bewohner und ihrer Angehörigen lagen sogar noch über 90 Prozent. In der ambulanten Pflege wurde dennoch - überwiegend nach Stichprobenprüfungen - bei 9 Prozent der untersuchten Pflegebedürftigen ein unzureichender Pflegezustand dokumentiert. In der stationären Pflege waren es 17 Prozent bei hauptsächlich anlassbezogenen Prüfungen, d. h. nach entsprechenden Hinweisen. Dies zeigt den weiterhin bestehenden Handlungsbedarf. Als verbesserungsbedürftig haben sich die Dekubitusversorgung, die Ernährung und Flüssigkeitsversorgung und die Inkontinenzversorgung herausgestellt. Darüber hinaus muss die Arbeit mit Altersverwirrten und anderen gerontopsychiatrisch beeinträchtigte Menschen verbessert werden.
Erweiterte Prüfmöglickeiten
Die Pflegekassen weisen darauf hin, dass durch das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz die Prüfmöglichkeiten der Pflegekassen erweitert worden seien. Die MDK-Prüfer könnten seitdem angemeldet oder unangemeldet Qualitätsprüfungen durchführen. Dies habe sicherlich dazu beigetragen, dass die Einrichtungen und Dienste ihre Qualität verbessert hätten. Inzwischen werden jährlich knapp 20 Prozent aller Einrichtungen geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass das Konzept aus einrichtungsintern verantwortetem Qualitätsmanagement einerseits und in flankierender MDK-Prüfung andererseits geeignet ist, Prozesse zur Verbesserung der Pflegequalität in den Einrichtungen in Gang zu setzen. Der beratungsorientierte Prüfansatz hat sich damit bewährt und sollte fortgeführt werden. Pflegekassen und MDS weisen in diesem Zusammenhang auch auf die Verantwortung der Heimaufsicht in den Ländern hin.
Qualifiziertes und motiviertes Personal notwendig
Besonderes Augenmerk, so Pflegekassen und MDS, müsse auf die Ausgestaltung der Pflege und die Qualifikation der Pflegekräfte gelegt werden. Dies sei eine wichtige Aufgabe, der sich die Einrichtungsträger selber stärker verpflichtet fühlen müssten. Gute Pflege, das belege der Bericht, müsse systematisch geplant und organisiert sein und sei deshalb auf gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen. Je besser die Pflegeprozesse geplant und durch fachlich geeignetes Personal umgesetzt werden, desto besser die Pflegequalität. Dies unterstreiche die Notwendigkeit, rationale Pflegeplanungsinstrumente in der Pflege einzusetzen. Solche Systeme seien geeignet, mehr Transparenz über eine angemessene Personalbemessung in der Pflege zu schaffen. Die Pflegekassen bedauerten in diesem Zusammenhang das Scheitern der Verhandlungen zur Einführung des kanadischen Pflegeplanungsinstruments PLAISIR. Alternativen werden zurzeit auf ihre Brauchbarkeit geprüft.
Qualitätsoffensive gefordert
Pflegekassen und MDS fordern alle Beteiligten zu einer Qualitätsoffensive in der Pflege auf. Die Einrichtungen sind gefordert, ihre Verantwortung für die Qualität wahrzunehmen. Verbesserungen der Pflegequalität seien darüber hinaus auf die Mithilfe des Personals, der Angehörigen und der Pflegebedürftigen selbst angewiesen. Diese sollten sich nicht scheuen, den Pflegekassen und den Medizinischen Diensten Missstände in der Pflege zu melden. Dann können gezielter, Prüfungen initiiert und Qualitätsverbesserungen in die Wege geleitet werden.
Download: berichtqspflege.pdf (0,55 MB)
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